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FAQ (Häufige Fragen & Antworten)

Selbstverständlich und nachweislich! Aber mit dem richtigen Ansatz, maßgeschneiderter Lösung und einer Strategie. Der häufig beobachtete Aktionismus in Unternehmen trägt keine Früchte.

Es versteht sich von selbst, dass die Mitarbeiter umsetzen müssen, damit sich etwas verändert.

Ich weiß, Sie gehen behutsam mit dem Geld um. Im privaten wie im beruflichen Umfeld. Das ist richtig. Aber die Jackpot-Frage lautet: Wie viel gewinne ich, wenn ich es tue? Jedenfalls gibt es Produkte schon ab 199 EUR.

Rechnen Sie nun Ihren materiellen und immateriellen Schaden aus. Und das Ergebnis? Eben!!!
Nun, jetzt, wenn Sie es schwarz auf weiß haben, fragen Sie sich: Was wäre es Ihnen dann wert und welche Problem hätten Sie dann mit meinem Empowerment Programm gelöst? Lesen Sie hier den Blogbeitrag „Der monetäre Nutzen von Dr. Zrinkas Empowerment„.

Ja! Heute mehr denn je investieren die Unternehmen in die Kompetenzentwicklung (persönliche, soziale, methodische, fachliche Kompetenzen) der Mitarbeiter durch Fortbildungen und präventive Gesundheitsmaßnahmen. Das sind zwei unterschiedliche Budgets. Ziel: fite Mitarbeiter, wettbewerbsfähige Unternehmen.

 

In diesen Bereichen empowern wir Sie und die Unternehmen: Bewegung, Stressmanagement, Umgang mit Widerständen, Veränderungen, emotionale Achterbahn, Ernährung, Entspannungstechniken, agile Arbeitsweisen, Teamentwicklungen usw.

 

Senden Sie uns eine Anfrage mit der Beschreibung Ihres Anliegens, Ihrer personalverantwortlichen Führungskraft und wir senden ein entsprechendes und ansprechendes Angebot.

Als Arbeitgeber profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen und Entlastungen. Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit zudem unbürokratisch steuerlich unterstützt. Bis zu 500 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren.

 

Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen. Hierzu zählen z.B.: Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Suchtprävention, Stressbewältigung. Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Gesundheitszentrum bzw. Fitnessstudio!

 

s.a. Steuerliche Vorteile der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Mit jedem investierten Euro können im Ergebnis 2,70 Euro durch reduzierte Fehlzeiten eingespart werden.
Laut einer AOK-Studie sehen die Betriebe den größten Mehrwert der Einführung des BGM in Produktivitätssteigerung und verringerter Personalfluktuation und zwar um ganze 47 Prozent!
In Zeiten des hohen Wettbewerbsdrucks, rapider Change Prozesse und der Arbeitsverdichtung ist das ein – verglichen mit dem Zinssatz der EZB – ein unglaublich großes RoI. Meinen Sie nicht?

Die obsolete Meinung ist: „Die Gesundheit ist die Privatsache der Mitarbeiter.“ Durch die
strategische Einbettung der Fortbildung und gesundheitsrelevanten Entwicklungsprogramme in die Entwicklungsstrategie des Unternehmens schaffen Sie:

  • die Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftszukunft unter den V.U.C.A.-Rahmenbedingungen,
  • den Ruf eines mitarbeiterfreundlichen Unternehmens,
  • dass Sie sich von der Masse abheben, die nur reagiert und den Mitarbeitern Angebote
    unterbreitet, die von den Mitarbeitern als Alibi und minderwertig wahrgenommen werden.

Nach Ihrem Strategiegespräch legen wir ein Anfangs- und Enddatum fest. Ab dem Moment durchlaufen Sie in 10 Wochen das Empowerment- und Veränderungsprogramm. Sie lösen einen computergestützen Test, danach folgt ein Einstiegscoaching vor Ort, wo alle Karten auf den Tisch gelegt werden und mit den Testergebnissen zu einem Bild gefügt werden. Danach folgen acht digitale Sitzungen (Video), in denen Sie Ihre Fragen klären, die im Zusammenhang mit den Unterlagen entstehen. Sie bekommen auch Audio- und Videodateien. Am Ende gibt es ein Abschlusscoaching. Sie sind nun bereit, weiter alleine zu gehen.

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